17. Januar 2024

Chinesische Pharmakopöe

Offizielles Standartwerk für chinesische Arzneimittel
chinesische pharmakopoee

Wie andere Länder besitzt die Volksrepublik China eine offizielle Pharmakopöe, ein von der Regierung publiziertes Werk über die im Lande verwendeten Westlichen und Chinesischen Arzneimittel. Im Jahr 2015 erschien eine neue Auflage der Chinesischen Pharmakopöe.

«KORREKTHEIT» GEGEN WIRRWARR

LIAN als Spezialapotheke für Chinesische Arzneimittel stützt sich auf die Pharmakopöe als Grundlage der Pflanzenidentifikation. Sie definiert für 551 Chinesische Arzneimittel die «korrekten» Pflanzen. Diese «Korrektheit» ist ein teils heftig diskutierter Anspruch. Dennoch: Die Pharmakopöe vereinheitlicht und standardisiert den doch beträchtlichen Spezies-Wirrwarr in der Chinesischen Arzneimitteltherapie. Dieser Wirrwarr ist nicht einmal unberechtigt. In den verschiedenen Landesteilen des riesigen China werden eben auch eine Vielzahl von Arten derselben Gattung oder ähnliche Pflanzen verwendet. Nach Pharmakopöe sind aber nicht alle «korrekt» – das Werk führt nur die «korrekten» auf. Die Aufnahme einer Pflanze in die Pharmakopöe und die damit verbundene Bezeichnung als «Standardpflanze» basiert auf konkreten Kriterien. Jahrhundertealte Standardwerke und Klassiker werden beigezogen und moderne Forschung wird eingesetzt, um ähnliche Pflanzen zu vergleichen und toxikologische Daten abzuklären. Die Resultate dieser Arbeiten werden an grossen Konferenzen diskutiert. Über eine Aufnahme entscheiden dann die teils mehr als 150 anwesenden Expertinnen und Experten.

EINDEUTIGE BOTANISCHE ZUORDNUNG

Der Vorteil einer Orientierung nach der offiziellen Pharmakopöe ist, dass die chinesischen Namen eindeutig mit botanischen Spezies (Pflanzenarten) verbunden sind. Dies schafft viel Klarheit in einem noch oft von Verwirrung und Fälschungen geprägten Feld.
Auch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic beruft sich auf die offizielle Chinesische Pharmakopöe als Grundlage zur Akzeptanz von Chinesischen Arzneimitteln in der Schweiz. Was nicht in diesem Sammelwerk steht, muss aufwändig dokumentiert werden, damit es Chancen hat, in die sogenannte TAS (Traditionelle Asiatische Stoffliste) aufgenommen und somit verkehrsfähig zu werden. Dies soll nicht heissen, dass alle monografierten Substanzen verkehrsfähig wären; es heisst jedoch, dass sich Vertriebsfirmen auf dieses Werk beziehen und sich an seine Standards halten müssen.

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